13.09.2016 / Julia Katschmarek

TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung

Die TRGS 727 ersetzt die TRBS 2153 und schreibt sie fort. Die Einteilung der Leitfähigkeit von Flüssigkeiten hat sich deutlich geändert:

niedrige Leitfähigkeit: k <= 50 pS/m*
mittlere Leitfähigkeit: 50 pS/m* < k <= 10.000 pS/m*
hohe Leitfähigkeit: 10.000 pS/m* < k

Fußnote *: 50 pS/m für Kohlenwasserstoffe
100 pS/m für sonstige Flüssigkeiten

Eine Leitfähigkeit von mehr als 10.000 pS/m ist jedoch nur bei einigen wenigen Verwendungen nötig. Genaueres hierzu siehe TRGS 727 auf der Seite der Baua.

Unsere Kohlenwasserstoffe besitzen eine niedrige Leitfähigkeit. Da je nach Anwendung und Prozess die Leitfähigkeit höher sein muss, können wir diese durch den Zusatz von Additiven erhöhen.

In Abhängigkeit von der Viskosität und der gewünschten Leitfähigkeit kann der Aromatengehalt bis auf 300 ppm ansteigen.

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