31.01.2012 / Holger Schnieder

EMCS ab 1. Januar 2012 auch für ausschließlich nationale Beförderungsvorgänge verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch ausschließlich nationale Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Für die Teilnahme an EMCS bestehen in Deutschland folgende Möglichkeiten:

- Einsatz einer zertifizierten Teilnehmersoftware oder eines IT-Dienstleisters

- Nutzung der kostenlosen Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

Auf Grund der Formalitäten, die mit der Anmeldung zur Teilnahme an EMCS bzw. der Nutzung von EMCS verbunden sind, wird dringend empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Anmeldung bei den zuständigen Stellen vorzunehmen. Ohne eine rechtzeitige und vorherige Teilnahmeanmeldung ist ein Nachrichtenaustausch mit EMCS nicht möglich.

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