27.04.2012 / Karina Leder

Stoffe - Abverkaufsfrist

Für alle Stoffe (erkennbar z.B. durch die Angabe der EG-Nummer auf dem Etikett), die vor dem 01. Dezember 2010 vom Hersteller in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Abverkaufsfrist. Diese endet am 01. Dezember 2012. Bis dahin dürfen Lagerbestände nach dem alten Recht (Stoffrichtlinie) gekennzeichnet sein. Für Gemische ist die Umstellung am 01.06.2017 verbindlich. Die bisherigen Gefahrensymbole werden durch GHS-Piktogramme ersetzt. Folgende Dokumente sollten ebenfalls bis dahin aktualisiert werden: Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen.

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