06.06.2013 / Karina Leder

DNEL - Neue Datenbank

Die europäische REACH-Verordnung verpflichtet alle Hersteller und Importeure, die DNEL-Werte (Derived No-Effect Levels), die für Einhaltung der Expositionshöhe chemischer Stoffe notwendig sind, anzugeben.

DNEL Wert: ist die Expositionskonzentration eines Stoffes, bei der keine gesundheitsschädliche Wirkung für den Menschen besteht.

Mit Hilfe der neu veröffentlichten Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kann man nun auf diese Werte schnell zugreifen und ersehen wie hoch die Konzentration eines chemischen Stoffes sein darf, unterhalb derer beim Menschen keine schädlichen Wirkungen auftreten.

Das Gefahrenpotenzial von Stoffen am Arbeitsplatz lässt sich so schnell bewerten.

Die DNEL-Werte helfen insbesondere beim Umgang mit Stoffen, für die in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte (z.B. AGW) gelten.

Auch weitere Stoffdaten wie Formeln können auf diese Weise recherchiert werden.

Die in Deutschland weiterhin verbindlichen Luftgrenzwerte sind die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) 900 und werden in der Datenbank zusätzlich angezeigt.

DNEL-Werte werden grundsätzlich nach ähnlichen Kriterien wie die in Deutschland verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ermittelt. Ist der AGW strenger als der DNEL, hat der Arbeitgeber den AGW einzuhalten. Ist der DNEL strenger als der AGW, ist der AGW vom Ausschuss für Gefahrstoffe zu überprüfen. Gibt es keinen AGW, aber einen DNEL, sollte der DNEL als Beurteilungsmaßstab dienen, der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsüberprüfung berücksichtigt werden kann.

Bei Stoffen, die keine akute toxische Gefährdung aufweisen, gibt es keinen DNEL-Wert, da hier naturgemäß keine Expositionskonzentration berücksichtigt werden muss.

In Anlehnung an das Thema Stoffsicherheitsbeurteilung, wurde die Vorlage zur Erstellung der generischen Expositionsszenarien durch CEFIC aktualisiert. Es besteht die Möglichkeit, Expositionsabschätzungen automatisch zu generieren.

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