07.05.2014 / Wolfgang Karpa / Atlas-Info 2412/14

Atlas-Ausfuhr: Umstellung beim Ausgangsvermerk

Ab dem 17. Mai 2014 werden bestimmte Ausgangsvermerke mit dem zusätzlichen Wasserzeichen "Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke" versehen. Somit gelten diese Ausgangsvermerke nicht mehr als Nachweis für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr und es müssen andere Belegnachweise vorgehalten werden.

Die betroffenen Ausgangsvermerke entstehen, wenn das Versandverfahren bei einer inländischen Bestimmungsstelle endet. In diesem Fall befindet sich die Ware zum Zeitpunkt der Ausgangsbestätigung noch im Zollgebiet der Gemeinschaft und daher liegen die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Nachweises für Umsatzsteuerzwecke nicht vor.

Gemäß einigen IHKs stellt der Fall, dass eine Versandverfahren bei einer deutschen Bestimmungsstelle endet, eher eine Ausnahme dar. In einem solchen Fall muss der Ausführer den tatsächlichen Ausgang der Ware dann beispielsweise durch eine Spediteursbescheinigung nachweisen.

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