10.06.2014 / Karina Leder

Gemischrechner

Die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen muss am 01.06.2015 gemäß GHS-Verordnung erfolgen.

Gemische bzw. Zubereitungen, die bis zum 1.6.2015 in Verkehr gebracht werden, dürfen bis 1.6.2017 mit "alter" Kennzeichnung weiter in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass die Bestände mit "alter" Kennzeichnung abverkauft werden dürfen.

Für die Praxis am bedeutendsten sind die Änderungen der Flammpunktgrenzen bei entzündlichen Flüssigkeiten: Die Flammpunktgrenze bei 21 °C steigt auf 23 °C und die bisherige Grenze bei 55 °C auf 60 °C.

Die BG RCI stellt auf Ihrer Homepage einen Gemischrechner für GHS zur Verfügung, mit dessen Hilfe man die Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung ermitteln kann.

Dazu muss man die bisherige Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie sowie alle bekannten Toxizitätsdaten und Konzentrationsgrenzen aller Bestandteile angeben.

Gesundheits- und Umweltgefahren können auf diese Weise berechnet werden. Ein Kennzeichnungsetikett kann ebenso ermittelt werden.

Weitere Informationen:

Mehr Informationen (externer Link)