09.09.2014 / Holger Schnieder
Aufgrund eines bestehenden notwendigen Anpassungsbedarfs ist beabsichtigt, ab Beginn 2015 eine neue Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung in Kraft zu setzen, die die heutige Betriebssicherheitsverordnung ersetzen wird.
Eine von mehreren wesentlichen Änderungen ist die Verlagerung der Gefährdungsbeurteilung „Explosionsschutz“ in das Aufgabengebiet der Gefahrstoffverordnung, die dahingehend auch geändert werden wird. Die Baua bietet für die Umsetzung bereits Hilfsmittel an, die Sie über den folgenden Link erreichen können:
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd65.html
Weitere Informationen finden sich auch auf dem Explosionsschutzportal der BG RCI:
http://www.bgrci.de/exinfode/start/