02.04.2015 / Karina Leder

Gemische: Einstufung, Kennzeichnung und Fristen / Aromatenhaltige Kohlenwasserstoffgemische - Neueinstufung mit H372 / Hexanhaltige Gemische und Stoffe

Am 1. Juni 2015 werden die „Stoffrichtlinie“ und die „Zubereitungsrichtlinie“ durch die GHS-Verordnung endgültig aufgehoben.

Sicherheitsdatenblätter zu Gemischen, die bis 31.05.2015 erstellt werden, dürfen die Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG enthalten.

Sicherheitsdatenblätter zu Gemischen, die ab dem 01.06.2015 erstellt werden, müssen die Kennzeichnung nach CLP-Verordnung enthalten.

Ab diesem Zeitpunkt enthalten Etikett und Sicherheitsdatenblatt nur noch die Angaben nach GHS.

Gemische mit “alter“ Kennzeichnung müssen bis 01.06.2017 abverkauft werden.

Ab dem 01.06.2015 müssen auch die innerbetrieblichen Kennzeichnungen von Tanks und Rohrleitungen auf die CLP Vorgaben umgestellt werden (Flammpunktgrenze von 55°C auf 60°C für entzündliche Flüssigkeiten).

Nach der CLP-Verordnung gilt, dass Gemische ab einem Anteil an H361f mit >= 3% als reproduktionstoxisch (fruchtbarkeitsschädigend) eingestuft werden müssen. Die Grenze >= 3% bezieht sich auf Mischungen mit reinem n-Hexan.

Stoffe oder Gemische die gem. der genannten Eigenschaften geprüft worden sind und keine reproduktionstoxischen Eigenschaften zeigen, sind folglich nicht einzustufen.

Das Produkt wird nach dem Definitionsprinzip eingestuft. (Anhang VI der Stoffrichtlinie 647/548/EWG bzw. Anhang I der CLP Verordnung).

Mit Veröffentlichung der 5.ATP wurden auf der Grundlage langjähriger Erkenntnisse und Feldbeobachtungen aromatenhaltige Kohlenwasserstoffgemische mit dem H372 "Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition" etwas genauer bzgl. Expositionswege! eingestuft.

Die Umsetzung fand am 01.01.2015 statt.

Die Einstufung betrifft folgende CBR Produkte:

Petroleum 62
Testbenzin 60
Testbenzin 135-165
Testbenzin 135-175
Testbenzin 135-180
Testbenzin 145-200
Testbenzin 155/185
Testbenzin 180/210

In diesem Zusammenhang müssen bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden.