09.06.2017 / Karina Leder

H372 / ChemVerbotsV

Durch die Novelle der Chemikalienverbotsverordnung(ChemVerbotsV), welche im Januar 2017 in Kraft getreten ist, fallen jetzt Stoffe und Gemische unter diese Anforderungen, die früher davon noch nicht betroffen waren. Zu diesen Stoffen und Gemischen gehören jetzt die nachfolgend aufgelisteten Erzeugnisse, die mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet sind: Petroleum 62, Testbenzine 135/165 bis 180/210 sowie unser Testbenzin 60.

Siehe Erläuterung des Committee of Risk Assessment der ECHA für mehr Informationen zur Erweiterung der gefahrstoffrechtlichen Einstufung: https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/adopted_rac_opinion_on_white_spirit_en.pdf

Die ChemVerbotsV regelt für diese Stoffe und Gemische die Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe (Verkauf) dieser Chemikalien an Dritte zu beachten sind.
Als wichtigste Anforderung ist dabei zu beachten, dass diese Stoffe oder Gemische nur durch Personal an Verbraucher abgegeben werden dürfen, das über die entsprechende Fachkunde verfügt. Bei der Abgabe an gewerbliche Nutzer bestehen Erleichterungen; hier müssen alle Beteiligten über eine entsprechende gefahrstoffrechtliche Unterweisung durch eine Sachkundige Person (gem. ChemVerbotsV) verfügen. Diese Unterweisung kann auch durch externe Sachkundige Personen erfolgen.

Alle notwendigen Informationen für den sicheren Umgang mit unseren Produkten finden Sie in den von uns zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblättern.