31.01.2012 / Holger Schnieder / BauA
Die mit dem 1.Dezember kommende Änderungen der Stoffkennzeichnung führt immer wieder zu Unsicherheiten bei der Umsetzung in betriebliche Abläufe. Im Anhang eine Information zur Übergangsregelung.
Download Infomaterial: (14_bekanntmachung-clp_betrsichv.pdf)