21.12.2017 / Karina Leder

TRGS 900 - Änderungen

Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe stellen die Arbeitsplatzgrenzwerte dar.

Diese sind in Deutschland nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 anzuwenden.
Seit Dezember 2007 gibt es ein Konzept für den Arbeitsplatzgrenzwert bei Kohlenwasserstoffgemischen, welches auf Gruppengrenzwerten für definierte Kohlenwasserstofffraktionen basiert.

Im November dieses Jahres wurden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 einige Änderungen veröffentlicht.

Unter Anderem haben sich die Gruppengrenzwerte der jeweiligen Fraktion oder
RCP -Grenzwert des Kohlenwasserstoffgemisches oder stoffspezifischer Arbeitsplatzgrenzwert geändert:

• C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m3
• C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m3
• C9-C14 Aromaten: 50 mg/m3

Bei der Herstellung von Mischungen aus zwei oder mehr Kohlenwasserstoffgemischen muss für die Beurteilung der Kohlenwasserstoffgemische ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert berechnet werden.

In diesem Zusammenhang müssen auch Sicherheitsdatenblätter sowie bestehende Gefährdungsbeurteilungen, falls erforderlich, angepasst werden.

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